praxis für kunsttherapie

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Kunst- oder Gestaltungstherapie ist in der stationären Psychotherapie seit Jahrzehnten
ein fester Bestandteil der Behandlungskonzepte, weil sie hoch wirksam ist. Die Kosten
werden aber für ambulante Kunsttherapie nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999
nicht mehr von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Einige Betriebskrankenkassen erstatten Maltherapie auf Antrag bis zum Gebührensatz
für Krankengymnastik oder Ergotherapie. Während private Krankenversicherungen
Leistungen von Heilpraktikern in anerkannten medizinischen Heilmethoden erstatten,
tun sie es bisher im Einzelfall bei Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie.

 

Das heißt: ambulant müssen Patienten das Honorar für eine kunsttherapeutische
Behandlung häufig ganz oder teilweise selbst zahlen. Da sie für manche Erkrankungen
Erfolg versprechender ist als „sprechende“ Psychotherapie, würde so im Grunde das
Gesundheitswesen von Kunsttherapie als Kassenleistung profitieren.

 

Im zunehmenden Wettbewerb der Krankenkassen ist eine Tendenz zu erkennen, Kunst-
oder Maltherapie in ihr Angebot aufzunehmen (bisher allerdings nur anthroposphische
Kunsttherapie). Es lohnt sich auf jeden Fall, einen Antrag zu stellen. Sie haben den
Vorteil, ohne Wartezeit sofort Termine und eine flexible, engagierte Therapie zu erhalten.