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Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Kunst- oder Gestaltungstherapie ist in der stationären Psychotherapie seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Behandlungskonzepte, weil sie hoch wirksam ist. Die Kosten werden aber für ambulante Kunsttherapie seit dem Psycho- therapeutengesetz von 1999 nicht mehr von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Einige Betriebskrankenkassen erstatten Maltherapie auf Antrag bis zum Gebührensatz für Krankengymnastik oder Ergotherapie. Während private Krankenversicherungen Leistungen von Heilpraktikern in anerkannten medizinischen Heilmethoden erstatten, tun sie es bisher im Einzelfall bei Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie.

 

Das heißt: ambulant müssen Patienten das Honorar für eine kunsttherapeutische Behandlung häufig ganz oder teilweise
selbst zahlen. Da sie für manche Erkrankungen Erfolg
versprechender ist als „sprechende“ Psychotherapie, würde
das Gesundheitswesen von Kunsttherapie als Kassenleistung profitieren.

 

Im zunehmenden Wettbewerb der Krankenkassen ist eine Tendenz zu erkennen, Kunst- oder Maltherapie in ihr Angebot aufzunehmen. Darum lohnt es sich, bei Ihrer Krankenkasse
einen Antrag zu stellen. Sie haben auf jeden Fall den Vorteil, ohne Wartezeit sofort Behandlungstermine und eine flexible, engagierte Therapie zu erhalten.

 

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